Berufs/Schulunfälle

By 6. Juli 2022 Allgemein

Da wir unsere Beteiligung am H-Arztverfahren im Dezember 2015 beendet haben, können wir keine Berufs- oder Schulunfälle behandeln. Natürlich können wir weiterhin die Erstverordnung nach Unfällen bei Ihnen Vornehmen. Für die weitere Diagnostik und Behandlung ist dann ggf. die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt notwendig. Damit Sie diesbezüglich weiterhin gut versorgt sind, steht Ihnen die Datenbank ´Durchgangsärzte` auf der Webseite der Landesverbände zur Verfügung.

Durchgangsärzte finden:
http://www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbanken/index.jsp